Ja, so "neu" ist unser Prüfungsausschussvorsitzender gar nicht mehr. Der sitzt da bereits seit letztem Sommer und macht das inoffiziell schon ein halbes Jahr länger. Aber ich will trotzdem einfach mal ein Lob aussprechen.
Ich hab mich vor vermutlich ca. 2 Jahren einmal mächtig über den Ex-PAusVors schriftlich aufgeregt. Und da nicht zum ersten Mal. Der Kerl hat es einfach geschafft, mir bei jedem Gedanken an ihn die Hutschnur hochgehen zu lassen. Die Nachricht, dass er den Posten endlich abtritt, weil eeeendlich jemand so frei war sich dafür anzubieten, hat die Studierendenschaft mit Erleichterungsstürmen aufgenommen.
Ohne Spass ma'.
Man bekam nicht auf alle seine Fragen eine Antwort. Bei Prof. Andreas ist der Weg komplizierter geworden, um an offizielle Antworten zu gelangen, aber umso mehr Bürokratie, umso größer scheint die Effizienz zu sein. Außerdem hat alles so immer seine Richtigkeit.
Die Baubetriebler eben... ;)
Anfragen nur offiziell mittels Formblatt. Bei Sprechstunden ist eine Protokollantin anwesend. Alles streng nach Prüfungsvorschrift. Hände gewaschen und Schuhe geputzt, Kinderzimmer aufgeräumt und die Hausaufgaben fertig - so, wie es sich gehört.
Als Beispiel: nach einer Mail mit drei Fragen an den ex-PAusVors sah die Antwort, sofern überhaupt eine kam, dürftig aus. Ist mir selbst einmal passiert. Antwort:
"ja ja nein
Gut, man kann auch von "Effizienz" sprechen... Und wenn man es so erzählt hat es ja auch einen gewissen Witz in sich. Es gab aber auch Mails, die nicht so Themenbezogen waren, sondern in denen sinngemäß einfach stand "mir egal, Studenten sind sowieso zu dumm".
Änderungen? Neuerungen? Sich für das Amt begeistern? Sich im Rahmen des Amtes engagieren? Fehlanzeige.
Der "Neue" macht das anders. Abgesehen von der umfassenden Dokumentation seiner Tätigkeiten stoppt er auch nicht davor, die Studierendenschaft zu informieren. Im Winter gab es Anmeldeschwierigkeiten ohne Ende die Klausuren betreffend, der "Neue" hat sich aber nicht aufhalten lassen und zwei Mal täglich Mails mit derzeitigen Fortschritten u.ä. geschickt. Konnte nervig werden, aber endlich habe ich als Studierender mal das Gefühl, dass mir jemand einen Teil von unverschuldeten Problemen abnimmt und jemand in dem Laden seinen Job gut macht. Es wurde nicht aufgehört nach Problemen zu suchen, die geändert werden mussten, und es wurde nie aufgegeben, bevor nicht alles positiv für die Studenten ausfiel, sofern es im Rahmen der Möglichkeiten nach PO (Prüfungsordnung) lag.
Thema Krankmeldungen für Klausuren, schon immer ein Mythenumworbenes Thema. Gerüchte von Treueschwüren und abgetrennten Gliedmaßen für die Anerkennung eines gelben Scheins gingen um, einige Komillitonen, die mit einem gelben Schein zum Professor gegangen sind soll man danach nie wieder gesehen haben. Andere kann man noch heute in der Nacht vor den Klausuren in den Klausurräumen mit ihren Ketten rasseln hören. Wirklich genaues, nein, das wusste niemand. Und man bekam auch immer nur dumme Antworten. Das Gerücht hieß, dass Prof. Detlef grundsätzlich nur Krankmeldungen mit ausführlichem Amtsarztbericht akzeptierte. Prof. Regina hat sich einmal gewundert, dass nach einer extrem fies und schlecht ausgefallenen TWL-Klausur bei Prof. Detlef am nächsten Tag 56 % Ausfall bei ihrer Klausur war, ließ das aber einfach so gelten. Weitere Professoren sollen angeblich nur Krankmeldungen akzeptiert haben, wenn man am Prüfungstag anwesend war und ihre Wort- und Krankmeldung bei der obligatorischen Frage vor Beginn "Fühlen Sie sich alle den Umständen entsprechend und gesundheitlich in der Lage, diese Klausur jetzt zu absolvieren?" aussprachen bzw. abgabgen - späteres Nachreichen nicht möglich.
Ich komme gerade auf das Thema, weil es im Winter hierzu eine Mail mit eindeutigen Infos gab. Und den gesamten Blog über den "neuen" PAusVors schreibe ich überhaupt nur, weil gestern schon wieder eine Mail herum ging. Es gab eine Änderung auf offizieller Seite, sofort geht die wichtige Information den Studierenden per Mail zu.
Super Typ ;)
"Sehr geehrte Studierende,
sehr geehrte Damen und Herren,
in
meiner Mail vom 13. Dezember 2012 hatte ich Sie darüber informiert, wie
die Möglichkeiten und Grenzen eines nachträglichen Rücktritts von
Prüfungen aufgrund von Krankheit gemäß ABPO und BBPO und insbesondere
die rechtlichen Anforderungen an ärztliche Atteste zum Nachweis der
Prüfungsunfähigkeit gemäß Prüfungsamt zu sehen sind.
Hierzu
hatte ich Ihnen damals zur Klarstellung eine ergänzende verbindliche
Erläuterung zum Thema „Nachträglicher Rücktritt aufgrund von Krankheit“
als Anlage zur Mail beigelegt.
Die
Justitiarin des Prüfungsamtes hat mich nun gestern darüber informiert,
dass es hier eine wesentliche Änderung gibt. Der Senat hat am 03.07.2012
beschlossen, dass es zur Glaubhaftmachung der Prüfungsunfähigkeit
aufgrund einer Krankheit gem. § 16 Abs. 2 ABPO ausreichend sein soll,
wenn ein ärztliches Attest mit dem Inhalt „Prüfungsunfähig“,
„Studierunfähig“ oder „Arbeitsunfähig“ vorgelegt wird.
Diesen
Beschluss des Senat wollen wir als Fachbereich heute sofort für die
kommende Prüfungsperiode 20121_02 umsetzen und so für Sicherheit bei
Ihnen sorgen, ohne dass Sie auf die Gerüchteküche angewiesen sind!!
Ab
sofort genügt es in Fachbereich Bauingenieurwesen, wenn Sie bei
Rücktritt von einer Prüfung aufgrund von Krankheit zum Nachweis der
Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit dem Inhalt
„Prüfungsunfähig“, „Studierunfähig“ oder „Arbeitsunfähig“ vorlegen.
Bitte
achten Sie aber darauf, dass nicht unsinnige Formulierungen wie
„Schulunfähig“, „Sportunfähig“ oder ähnliches benutzt werden.
Allerdings
bleiben die „Organisatorischen Regelungen“ ( Einreichung eines
Antragsformulars mit beigefügtem Attest bis spätestens 3 Arbeitstage
nach dem Prüfungstermin) erhalten, da diese Regelungen nichts mit dem
Beschluss des Senates zu tun haben. Ohne das richtig ausgefüllte
Antragformular mit Name, Matrikelnummer, versäumte Prüfung mit
Prüfungsdatum usw. können wir Ihren Rücktritt nicht vernünftig
bearbeiten.
Zur
organisatorischen Erleichterung können die Anträge direkt bei Frau
Kärcher (Raum 111) in der Zeit zwischen 10.00 und 12.00 Uhr abgegeben
werden, damit diese die formale Richtigkeit des Antrag gleich checken
kann. Ansonsten ist natürlich auch ein Einwurf im Briefkasten des FB
oder eine postalische Zustellung ausreichend.
Da Sie nun die wichtigsten Informationen für die kommende Prüfungsperiode haben, sind Sie handlungsfähig.
Ich
werde parallel die Ergänzende Verbindliche Erläuterung zum Thema
„Nachträglicher Rücktritt aufgrund von Krankheit“ von der Homepage
nehmen und entsprechend überarbeiten und dann später in neuer Fassung
wieder einstellen.
Für
Rückfragen steht Ihnen das Prüfungssekretariat (sowie Frau Kärcher)
während der kommenden Prüfungsperiode in Raum 106 im Rahmen einer
Sprechstunde täglich in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
______________________
Prof. Dr.-Ing. Andreas Lang
Prüfungsausschussvorsitzender
Fachbereich BauingenieurwesenProf. Dr.-Ing. Andreas Lang
Prüfungsausschussvorsitzender
h_da
Hochschule Darmstadt
University of Applied Sciences
Haardtring 100
D-64295 Darmstadt
Tel +49.6151.16-8141
Fax +49.6151.16-8970"
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